Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die ALP ist eine staatliche Behörde und eine Fortbildungseinrichtung für bayerische Lehrkräfte im Geschäftsbereich des BayStMUK. Die ALP ist daher insbesondere auch verpflichtet, die Grundsätze des Staates der Wettbewerbsneutralität einzuhalten.
Ich möchte Sie mit meiner E-Mail dahingehend sensibilisieren, dass diese Grundsätze von Ihnen insbesondere auch dann bedacht werden, wenn Sie als Akademiereferent/ Akademiereferentin von Privatfirmen und Privatpersonen kontaktiert werden mit dem Wunsch bzw. Anliegen, dass bestimmte Produkte in Lehrgängen der ALP vorgestellt/ präsentiert werden können, oder sogar mit dem Wunsch, dass ein gesonderter Lehrgang der ALP aufgesetzt wird, um ein bestimmtes Produkt durch ein Unternehmen vorstellen zu können. Dies würde dazu führen, dass die Lehrgänge der ALP zu "Werbeplattformen" für bestimmte Produkte werden. Dies können und wollen wir insbes. auch aus Gründen der Wettbewerbsneutralität nicht ! Produktwerbung ist uns untersagt !
Hinterfragen Sie daher bitte etwaige Anfragen/ Angebote von Privatfirmen oder Privatpersonen mit dieser Zielrichtung sehr kritisch. Wenn Sie solche Anfragen erreichen, können Sie auch gerne mit mir und/ oder der Abteilungsleitung Kontakt aufnehmen.
In den vergangenen Jahren meiner Tätigkeit an der ALP waren diese Fragestellungen bei Lehrgängen relevant, die einen Bezug zur IT hatten. Aktuell gewinnt dieses Thema offenbar auch Bedeutung in anderen Zusammenhängen, ganz aktuell im Bereich der Umsetzung des Startchancenprogramms. Hier ist ein Unternehmen auf die ALP zugekommen mit dem Anliegen, dass die ALP einen Lehrgang aufsetzt, um ein bestimmtes Produkt (audiovisuelles Lernwerkzeug) in einem Lehrgang zum Thema "Basiskompetenzen fördern" durch das Unternehmen vorstellen zu können. Dieses Anliegen haben wir natürlich abgelehnt.
Diese Anfrage zeigt aber gleichzeitig, dass dieses Thema der Wettbewerbsneutralität insbes. auch für die ALP aktuell eine noch größere Bedeutung gewinnen kann, da möglicherweise weitere Firmen versuchen werden, ihre Produkte auf diesem Wege über die ALP bewerben zu können.
Produktwerbung ist uns aus Gründen der Wettbewerbsneutralität ganz klar verboten. Dies schließt aber im Einzelfall nicht aus, dass Sie als Akademiereferent/ Akademiereferentin in einem Lehrgang technische Mittel/ technische Produkte (nicht nur aus dem IT- Bereich) im Hinblick auf die Funktionalitäten und die Einsatzmöglichkeiten im Unterricht Lehrkräften präsentieren. Wenn Sie dies planen, können Sie sich auch gerne an mich wenden, dann können wir die Möglichkeiten gemeinsam besprechen. Die Lösung eines solchen Anliegens von Ihnen als Akademiereferent/ Akademiereferentin wird dann sein, dass die Initiative von Ihnen als Akademiereferent/ Akademiereferentin ausgeht, im konkreten Lehrgang dann entweder mehrere gleichwertige Produkte verschiedener Anbieter präsentiert werden, oder es wird real ein Produkt im Lehrgang verwendet unter gleichzeitigem Verweis auf vergleichbare Produkte anderer Anbieter, so dass Sie im Ergebnis ein Produkt in einem "Best-practise"- Szenario darstellen, es aber von Ihnen klar kommuniziert wird, dass es auch vergleichbare Produkte anderer Anbieter gibt. Firmenvertreter können in einer solchen Konstellation natürlich nicht im Lehrgang anwesend sein.
Vielen Dank für die Beachtung meiner Hinweise. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit auch an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen [cid:image001.png@01DC1CD1.DF7EBD40]
Christian Zimmermann Regierungsdirektor
Justiziariat
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7 · 89407 Dillingen an der Donau Tel: 0 90 71/53-1 07 · Fax: 0 90 71/53-1 88 c.zimmermann@alp.dillingen.demailto:c.zimmermann@alp.dillingen.de · alp.dillingen.dehttps://alp.dillingen.de/