Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aufgrund gerichtlicher Entscheidung des Bay. Verwaltungsgerichtshofes (Az. M 20 P 23.6215 vom 15.05.2025) wurde die Wahl aus dem Jahr 2023 der Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung beim BayStMUK für ungültig erklärt.
Es muss daher eine Neuwahl erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Hauptwahlvorstandes finden Sie in Anlage beigefügt, der papierhafte Aushang erfolgt am „Schwarzen Brett“ im Kellergeschoss von Haus B vor der Kopierstelle (vor Raum B-U08).
Mit freundlichen Grüßen
Christian Zimmermann
Regierungsdirektor
Justiziariat
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP)
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